Die Grundstückseigentümer bzw. deren Beauftragte haben im Rahmen der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwege bei Schneefall geräumt und bei Eisglätte begehbar gehalten werden müssen. Die Verpflichtung gilt von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.  Bei ständigem Schneefall sind ggf. die Räumarbeiten zu wiederholen.

Die Stadt Pohlheim empfiehlt, aus Umweltschutzgründen möglichst auf den Einsatz von Streusalz zu verzichten und in erster Linie auf umweltfreundliche und abstumpfende Streumittel (Sand, Splitt usw.) zu verwenden.

Die Schneeräum- und Streupflicht besteht auch bei Baulücken (unbebauten Grundstücken) innerhalb der geschlossenen Ortslage.

Bei Eckgrundstücken ist darauf zu achten, dass die Grundstückseigentümer nicht nur die Bürgersteige vor bzw. entlang ihrer Grundstücke begehbar halten, sondern sie sind auch verpflichtet, einen Gehweg bis zur Mitte der Fahrbahn zu räumen und zu streuen, damit eine gut begehbare Verbindung an den Straßeneinmündungen von Bürgersteig zu Bürgersteig besteht.

Bei Schneefall ist es nicht statthaft, den Schnee vom Bürgersteig bzw. vom Hofgrundstück auf die Fahrbahn zu schieben. Beim Schneeräumdienst ist darauf zu achten, dass die Hydranten nicht mit Schnee zugesetzt werden.

Bei Straßen ohne (z.B. bei verkehrsberuhigten Bereichen) sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, entlang der Grundstücksgrenze einen Streifen von 1,50 m Breite zu räumen, zu streuen und begehbar zu halten.

Die o.g. Verpflichtungen ergeben sich aus der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Pohlheim vom 26. Oktober 1990. Nach § 13 können vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Satzung können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Grundstückseigentümer bzw. sonstige Verpflichtete, die den Verpflichtungen im Rahmen des Winterdienstes nicht nachkommen, bei eventuellen privatrechtlichen Schadenersatzansprüchen in Regress genommen werden können.

Weitergehende Informationen können Sie beim Ordnungsamt der Stadt Pohlheim, Ludwigstraße 31, Zimmer 15, Tel. 06403/606-450, -454 oder -455 erhalten.

Der Magistrat

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